Beschwerdemanagement
Die Posojilnica Bank möchte Sie in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich betreuen. Sollten Sie dennoch mit unseren erbrachten Leistungen unzufrieden sein, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ihr Feedback ist wichtig, um unser Serviceangebot für Sie zu optimieren.
Welche Informationen benötigen wir?
Zur Klärung und Erledigung Ihrer Beschwerde bitten wir Sie, uns alle relevanten Daten des konkreten Falles mitzuteilen: Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum, Kontonummer, Auftragsnummer, Depotnummer, Angaben zum Geschäftsfall (ausgenommen sind sensible Daten wie Login-Daten, PIN und TAN).
Wie können Sie mit uns in Kontakt treten?
Persönlich:
- Als erster Ansprechpartner steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer zur Verfügung. Sollte Ihr Betreuer selbst Grund der Beschwerde sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen persönlich, telefonisch oder schriftlich an den Vorgesetzten oder unsere zentrale Beschwerdestelle zu richten.
- Gerne nehmen wir Ihre Beschwerde auch sonst in jeder unserer Bankstellen, während unserer Öffnungszeiten, entgegen.
Telefonisch:
- Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer im Rahmen unserer erweiterten Beratungszeiten auch telefonisch.
Schriftlich:
- Per Kontaktformular auf unserer Web-Seite unter "Beschwerdemanagement"
- Oder schreiben Sie uns einen Brief: Die Adresse lautet Paulitschgasse 5 - 7, 9020 Klagenfurt/Celovec.
Wie werden Beschwerden von uns bearbeitet?
Jede Beschwerde, die bei uns einlangt, wird in unserer Datenbank erfasst. Damit stellen wir sicher, dass wir Ihr Anliegen nicht aus den Augen verlieren und die Erledigung Ihrer Beschwerde auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar ist.
- Wir nehmen jede Beschwerde ernst und setzen uns sachlich und objektiv damit auseinander.
- Ihre Beschwerden werden von uns umgehend bearbeitet.
Sollte nach Einlangen der Beschwerde die Erledigung nicht binnen eines Bankarbeitstages möglich sein, wird der zuständige Kundenberater bzw. der Ombudsmann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Sie über den Bearbeitungsstand und den möglichen Erledigungstermin zu informieren, sofern Ihnen nicht bereits bei Entgegennahme der Beschwerde ein Erledigungstermin bekannt gegeben wurde.
Sollte die Bearbeitung Ihrer Beschwerden nicht binnen 15 Bankwerktagen abgeschlossen werden können, werden Sie neuerlich über die endgültige Beantwortung informiert, diese darf allerdings 35 Bankwerktage nicht überschreiten. - Wir sind davon überzeugt, auch für Ihr Anliegen eine Lösung zu finden.
Können wir Ihren Forderungen nicht oder nicht vollständig nachkommen, wird unser Standpunkt hinsichtlich der Beschwerde eingehend erläutert. Sie haben die Möglichkeit, sich zur Weiterbearbeitung Ihrer Beschwerde an andere Stellen zu wenden, insbesondere:
- Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wien (www.bankenschlichtung.at)
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (speziell für Fremdwährungskredite), Wien (www.verbraucherschlichtung.at)
- Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Wien (www.fma.gv.at)