Die Einlagensicherung
Alle Institute der Posojilnica Bank unterliegen uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG).
Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Für die Posojilnica Bank nimmt die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen die Funktion als gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die RBG wahr.